Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mit der Übergabe der Zulassungsunterlagen und Vollmacht erhält der Anmeldeservice-Oberberg
den Auftrag für die Zulassung des betreffenden Fahrzeuges. Mit dieser Auftragserteilung wird der
vereinbarte Zulassungspreis fällig.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Unterlagen, die für die
Zulassung des Fahrzeuges vorliegen müssen, an den Anmeldeservice-Oberberg übergeben werden.
Zulassungen, die an der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit von Unterlagen scheitern, sind vom
Auftraggeber dennoch zu bezahlen.
2. Wird der Zulassungsauftrag von einem Autohändler erteilt, der das Fahrzeug verkauft und auf seinen Kunden zulassen möchte, haftet neben dem Fahrzeughalter auch der Autohändler in vollem Umfang für den Ausgleich der anfallenden Zulassungsgebühren und Dienstleistungskosten. Der Anmeldeservice-Oberberg ist berechtigt, Zulassungsunterlagen solange zurückzuhalten, bis sämtliche Forderungen gegen den Fahrzeughalter oder den auftraggebenden Autohändler in vollem Umfang erfüllt sind.
3. Eine Haftung seitens dem Anmeldeservice-Oberberg aufgrund nicht termingerechter Ausführung der Zulassungen und die daraus resultierenden Folgeschäden wie z.B. Reisekosten, Fahrzeugausfall usw. ist ausgeschlossen. Der Anmeldeservice-Oberberg bemüht sich, die Aufträge termingerecht auszuführen, übernimmt hierfür jedoch keine Garantie. Jegliche Fehler der Kfz-Zulassungsbehörde, unter anderem Tippfehler oder falsch ausgefüllte Formulare, sind nicht von dem Anmeldeservice- Oberberg zu vertreten, ich übernehme keine Haftung für daraus resultierenden Folgeschäden.
4. Für die in Verlust geratenen Zulassungsunterlagen, die dem Anmeldeservice-Oberberg übergeben wurden, ersetzt dieser den Wiederbeschaffungswert der Unterlagen. Die Wiederbeschaffungskosten enthalten jedoch nur die anfallenden amtlichen Gebühren. Wegegeld, Wartezeiten usw. werden nicht ersetzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind ebenfalls alle Schäden, die aufgrund des Verlustes eintreten wie z. B. Fahrzeugausfall, Reisekosten, Vertragsrücktritt des Kunden eines Autohändlers sowie der Verlust des Fahrzeugbriefes und der damit verbundenen längeren Lieferzeit etc.
5. Der Auftraggeber bzw. der Autohändler versichert, dass die im Fahrzeugbrief aufgedruckte
Fahrzeug-Identifikationsnummer mit der am Fahrzeug übereinstimmt und er berechtigt ist, über das
Fahrzeug zu verfügen.
Ebenso wird die Richtigkeit und Echtheit aller übergebenen amtlichen Dokumente zugesichert. Der
Auftraggeber bzw. Autohändler stellt den Anmeldeservice-Oberberg von allen zivil- und
strafrechtlichen Aspekten, die durch die Übergabe unkorrekter Unterlagen entstehen könnten frei.
Der Auftraggeber bzw. Autohändler hat keinerlei Anspruch auf die Rückgabe von Unterlagen, die
seitens der Ordnungsbehörden festgehalten bzw. einbehalten werden.
6. Es gelten ausschließlich die Preise der aktuellen Preisliste für Zulassungen bzw. Dienstleistungen vom Anmeldeservice-Oberberg die dem Auftraggeber bzw. Autohändler bekannt sind.
7. Ausgestellte Rechnungen vom Anmeldeservice-Oberberg sind bei Vorlage sofort in Bar oder EC / Kreditkarte fällig. Bargeld oder Kartenzahlungen dürfen nur von den dazu bevollmächtigten Mitarbeitern entgegengenommen werden.
7. Erfüllungsort und Gerichtstand für beide Teile ist das Amtsgericht Wipperfürth.
9. Salvatorische Klausel: Sollte eine Klausel in den AGB ungültig sein, berührt dies die anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Wirksamkeit. Die Parteien sind verpflichtet, eine ungültige Klausel durch eine gültige Ersatzklausel zu ersetzen die dem wirtschaftlichen Zweck und der unwirksamen Vertragsbedingung am nächsten kommt. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 23.09.2022